Förderung
Zurzeit steht die Höhe der dem "Toleranten Brandenburg" zur Verfügung gestellten Mittel aus der Konzessionsabgabe Lotto für das Jahr 2010 noch nicht fest.
Eingehende Anträge auf Förderung können daher zur Zeit nicht abschließend entschieden werden.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplans 2005 konstituierte sich zum ersten Mal ein beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport neu angesiedelter Förderbeirat, der im Rahmen des „Toleranten Brandenburgs“ über die Verwendung von Mitteln aus der Konzessionsabgabe Lotto entscheidet. Diesem Gremium gehören die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Karin Weiss, die Geschäftsführerin des gesellschaftlichen „Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, Anna Spangenberg, sowie die Leiterin der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“, Angelika Thiel-Vigh, an. Mit diesen Mitteln des „Toleranten Brandenburg“ sollen insbesondere lokale Initiativen unterstützt werden. Es sollen Maßnahmen befördert werden, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit richten oder der Entstehung dieser Phänomene präventiv begegnen. Dabei sollen Kommunikation und Mobilisierung der Gesellschaft sowie Unterstützung von lokalen, demokratischen Strukturen und der kommunalen Öffentlichkeit ebenso wie die Entwicklung von Toleranz, Solidarität und Abbau von Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit eine Rolle spielen. Projekte, die zum Ziel haben Eigeninitiative, Zivilcourage, bürgerschaftliches Engagement und Mitbestimmung zu fördern, sind ebenfalls unterstützenswert.
Download von Vorschriften bzw. Vordrucken:
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Vergütungen für Honorarkräfte (VV Hon MBJS)
- Bundesreisekostengesetz (BRKG) i.V.m. EStG
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes
- Förderkriterien
(PDF mit 23.4 KB) - Antragsvordruck
(WORD mit 46.5 KB) - Verwendungsnachweis-Vordruck
(WORD mit 53.5 KB) - Beleglisten
(EXCEL mit 30.0 KB)


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