Internationaler Tag der Pressefreiheit

Internationer Tag der Pressefreiheit

Massenmedien haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren und Entscheidungsträgern die öffentliche Meinung kundzutun. Darüber hinaus wirken sie durch Kontrolle und Kritik an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Medien sind somit unerlässlich für eine funktionierende Demokratie. Zur Arbeit der Medien bietet die Bundeszentrale für politische Bildung einige lesenswerte Dossiers an.

So wird im deutschen Grundgesetz die Pressefreiheit wie folgt beschrieben:

Art. 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Die Reporter ohne Grenzen Deutschland haben auch wieder in diesem Jahr eine Rangliste der Pressefreiheit veröffentlicht, in der die Pressefreiheit in insgesamt 180 Ländern analysiert und ausgewertet wurde; Deutschland findet sich dort auf dem 16. Platz wieder. Im vergangenen Jahr waren erneut erschreckend viele tätliche Angriffe, Drohungen und Einschüchterungsversuche zu beobachten. Eine Nahaufnahme Deutschlands bezüglich der Pressefreiheit finden Sie hier.


Anschrift:

Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“
in der
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam