Handlungskonzept der Landesregierung

Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ist das Leitbild der Landesregierung zur Förderung einer starken und lebendigen Demokratie. Diesem Leitbild folgend setzt sich die Landesregierung seit vielen Jahren für eine offene und freiheitliche Gesellschaft ein, in der sich aktive Bürgerinnen und Bürger tatkräftig an der Gestaltung ihres demokratischen Gemeinwesens beteiligen. Sie arbeitet zu diesem Zweck mit verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen zusammen, die Zivilcourage zeigen und Verantwortung für das Ganze übernehmen.

Erstmalig im Jahr 1998 hat das Land Brandenburg als eines der ersten Länder bundesweit eine Strategie zur Bekämpfung des Rechtsextremismus entwickelt. Vor allem die Ende der 90er Jahre alarmierend hohe Zahl rechtsextremer Übergriffe in Brandenburg veranlasste dazu. Auf Anregung von Dr. Manfred Stolpe, dem damaligen Ministerpräsidenten, sowie der ehemaligen Landesintegrationsbeauftragten Almuth Berger entstand das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ der Landesregierung als Leitbild für die Auseinandersetzung mit Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.

Die Landesregierung ist damit 1998 die Verpflichtung eingegangen, sich dauerhaft für eine demokratische Gesellschaft mit Zivilcourage und gegen  Rechtsextremismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzusetzen.

Im Jahr 2005 hat die Landesregierung das Handlungskonzept aktualisiert und stärker auf die Förderung einer starken und lebendigen Demokratie ausgerichtet. Mittlerweile ist das Handlungskonzept nicht mehr „nur“ ein Leitbild der Landesregierung. Es hat sich mehr und mehr zu einem Leitbild der Brandenburgerinnen und Brandenburger entwickelt.

Über die folgenden Links können Sie sowohl das ursprüngliche Handlungskonzept von 1998 als auch das weiterentwickelte Konzept von 2005 als PDF-Datei herunterladen:

Handlungskonzept "Tolerantes Brandenburg - gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" von 1998

Handlungskonzept "Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie" von 2005 (aktuelle Fassung)

Berichtswesen:

Die Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" ist gemäß eines Beschlusses des Landtages (Drs. 6/ 1601-B)  dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zu verfassen und diesen dem Landesparlament vorzulegen. Die bisherigen Berichte finden Sie nachfolgend aufgelistet:

9. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2019)

8. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2018)

7. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2017)

6. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2016)

5. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (inkl. einer wissenschaftlichen Expertise; 2014)

Expertise zum Handlungskonzept der Landesregierung„Tolerantes Brandenburg – für eine starke undlebendige Demokratie“ (Prof. Dr. Wilfried Schubarth, Dr. Michael Kohlstruck, Prof. Dr. Manfred Rolfes)

4. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2013)

3. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2012)

2. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2011)

1. Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Handlungskonzeptes "Tolerantes Brandenburg" (2010)

Anschrift:

Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“
in der
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam