Rechtsextremistische Skinheads: Musik und Konzerte

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beschäftigen sich seit Beginn der 1990er Jahre mit der rechtsextremistischen Skinhead-Szene. Die Mehrzahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten gehört dieser Szene an oder ist von ihr beeinflusst. Innerhalb der Skinhead-Subkultur kommt der szenetypischen Musik eine besondere Bedeutung zu: Die Musik ist das Medium, über das insbesondere bei Jugendlichen Interesse geweckt wird. Anknüpfungspunkte können dabei einerseits deren Unzufriedenheit und fehlende Orientierung sein, andererseits aber auch der Reiz des Verbotenen. Über die Liedtexte vermitteln Skinhead-Bands 1 rechtsextremistische Ideologiefragmente und Feindbilder. Bei einigen schweren rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten konnte ein direkter Zusammenhang zwischen dem Konsum der Musik und der Tat festgestellt werden (vgl. unten Kapitel 4). In Einzelfällen skandierten die Täter während der Tat sogar Textzeilen aus den Liedern bekannter rechtsextremistischer Bands. Wichtig für den Zusammenhalt der ansonsten strukturarmen Szene sind die meist konspirativ organisierten Skinhead-Konzerte. Sie vermitteln ein Gemeinschaftsgefühl, verstärken die Bindung an die Szene und dienen der Kommunikation und dem Informationsaustausch. Häufig ist auf diesen Konzerten ein Wechselspiel zwischen den Bands und dem Publikum festzustellen, die sich gegenseitig zu strafbaren Gesten und Parolen ermuntern und in der Szene populäre, zum Teil ebenfalls strafbare Lieder skandieren. Die Zahl der aktiven rechtsextremistischen Bands in Deutschland liegt seit Jahren zwischen 80 und 100, darüber hinaus haben rund 20 ausländische Bands eine größere Bedeutung für die hiesige Szene. Rechtsextremistische Skinhead-Konzerte finden in Deutschland fast jedes Wochenende statt. Pro Jahr sind zwischen 80 und 120 Veranstaltungen zu verzeichnen.
Durch intensive präventive Maßnahmen gelang es den Sicherheitsbehörden auch 2003, weitere Veranstaltungen im Vorfeld zu verhindern und so zu erreichen, dass die durchschnittliche Teilnehmerzahl der Veranstaltungen seit Jahren kontinuierlich sinkt. Bei zahlreichen Konzerten werden von Bandmitgliedern, Besuchern und Vertreibern rechtsextremistischer Musik Straftaten begangen. Dabei handelt es sich überwiegend um Propagandadelikte gemäß §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB) oder Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.


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