Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten

Zur Außendarstellung und der Festigung des inneren Zusammenhalts dienen Rechtsextremisten häufig Symbole und Abzeichen.
Vor allem Neonazis verwenden hierbei auch solche Zeichen, deren Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt ist. So muss beispielsweise der Träger eines Hakenkreuzes oder einer SS-Rune mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen (§ 86a StGB).

Häufig ist es jedoch für nicht der Szene zugehörige Personen schwer zu beurteilen, ob ein Abzeichen oder Kleidungsstück einen Straftatbestand erfüllt.

Die Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) will daher einen Beitrag zur Information und Aufklärung leisten.
Es werden darin Symbole beschrieben, deren Verwendung und Verbreitung unter Strafe gestellt sind. Gezeigt werden auch in der rechtsextremistischen Szene gebräuchliche Kleidungsstücke und Abzeichen, deren Verwendung zwar keinen Straftatbestand erfüllen, die aber eindeutig auf eine rechtsextreme Gesinnung des Trägers hindeuten.


Anschrift:

Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“
in der
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam