Ausschreibung im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" zur Förderung von Modellprojekten

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Ab sofort können im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Anträge zur Förderung von Modellprojekten zum Thema „Konzepte, Methoden und Instrumente des interkulturellen Lernens in Verbänden und Vereinen“ eingereicht werden. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Asyl stellen sich Fragen nach interkultureller Öffnung und interkulturellem Lernen für Ehren- und Hauptamtliche in neuer Weise. Gegenstand der Förderung ist die partizipative Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen, Methoden und Instrumenten des interkulturellen Lernens für die Sport, Feuerwehr-, und THW-Verbände bzw. Helferorganisationen.

 

Antragstellung:

Einen Antrag können Träger stellen, die über eine mehrjährige, ausgewiesene und fachlich hohe Kompetenz in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen des interkulturellen Lernens vorweisen.

Eine Antragstellung ist nur in Kooperation mit einem Landesverband der Feuerwehr, des Sports, des THW oder einer landesweit tätigen Helferorganisation möglich.

 

Gefördert werden zeitlich begrenzte Modellprojekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren (mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr). Die Projektlaufzeit beginnt am 01.07.2016.

Die Fördersumme für Personal- und Sachkosten beträgt maximal 150.000 €/Jahr. Bezogen auf die Ausgaben des Projektes muss eine Kofinanzierung von 20 Prozent beigebracht werden.

Die Ausschreibung endet am 08.04.2016. Die vollständigen Antragsunterlagen sind in der Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ per Post und als digitale Version einzureichen.

 

Die Anträge werden in einem Gutachterverfahren bewertet. Der Letztentscheid obliegt dem Bundesministerium des Innern. Die vollständigen Unterlagen zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/141928/antragstellung.

 

Interessierte Träger können sich ab dem 3.2.2016 bei der Antragstellung beraten lassen. Bitte machen Sie hierfür mit der Regiestelle einen (Telefon-)Termin aus.


Anschrift:

Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“
in der
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam